Studienstipendium

Die Fondation Nicati – de Luze ist im Bereich der musikalischen Ausbildung durch die Vergabe von Studienstipendien im In- und Ausland tätig.

Die Stiftung unterstützt Studierende jener Hochschulen, die sich der akademischen Ausbildung hinsichtlich zeitgenössischer Musik widmen.

Kriterien und Bedingungen

Die Studienstipendien der Stiftung richten sich an Studierende aus den Bereichen.

Interpretation / Studiengang: spezialisierter Master, Minor in zeitgenössischer Musik.

Komposition / Studiengang: Master in Komposition.

Für Instrumentenkäufe können keine Stipendien vergeben werden.

Der/die Kandidat·in kann sich höchstens zwei Mal um ein Studienstipendium bewerben.

Es findet eine Vergabesitzung pro Jahr statt.

Es werden nur die auf der Webseite der Stiftung eingereichten Anträge bearbeitet.

Die Entscheidungen der Stiftung und der Fachkommission sind endgültig und werden ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

Anforderungen

Interpret·inn·en

Der/die Antragesteller·in muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Monate in der Schweiz wohnhaft gewesen sein.

Der/die Kandidat·in muss zum Zeitpunkt der Gesprächssitzung über einen Bachelor-Abschluss von einer Schweizer Musikhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.

Der/die Kandidat·in legt zuhanden der Fachkommission ein Studienprojekt (Motivationsschreiben, Beschrieb) vor.

Der/die Kandidat·in, dessen/deren Bewerbung von der Fachkommission ausgewählt wurde, stellt ein Vorspiel/Vorsingen vor. Das Vorspiel/Vorsingen ist entscheidend für den Erhalt eines Studienstipendiums.

Das Vorpspiel/Vorsingen finden zwischen dem 26. und dem 28. August per Video und Interview (Videokonferenz) statt. Detaillierte Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Der/die Kandidat·in, dessen/deren Bewerbung für das Vorspiel/Vorsingen ausgewählt würde, legt der Fachkommission ein 15-minütes (maximum) Programm mit mindestens zwei Stücken aus dem 20. und 21. Jahrhundert vor. Ein davon muss ein Schweizer Werk sein, ein davon muss in den letzten 20 Jahren entstanden sein. Das endgültige Programm wird von der Fachkommission bestätigt. Änderungen am endgültigen Programm sind nicht möglich.

Ein Studienstipendium ist durch das Vorspiel/Vorsingen nicht garantiert.

Die Jury bestimmt die Höhe des Studienstipendiums.

Die Entscheidungen der Fachkommission sind endgültig und werden dem/der Kandidaten·in ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

Der/die Kandidat·in muss zum Zeitpunkt der Auszahlung des Studienstipendiums an einer Musikhochschule immatrikuliert sein.

Komponist·inn·en

Der/die Kandidat·in muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Monate in der Schweiz wohnhaft gewesen sein.

Der/die Kandidat·in muss zum Zeitpunkt der Gesprächssitzung über einen Bachelor-Abschluss einer Schweizer Musikhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.

Der/die Kandidat·in legt zuhanden der Fachkommission ein Studienprojekt (Motivationsschreiben, Beschrieb) vor.

Der/die Kandidat·in, dessen Bewerbung von der Fachkommission ausgewählt wird, reicht der Jury drei Partituren für verschiedene Besetzungen sowie drei audio(visuelle) Links ein.

Der/die Kandidat·in, dessen/deren Bewerbung von der Fachkommission ausgewählt wird, nimmt an einem Gespräch mit der Jury über seine/ihre Studienpläne teil.

Die Interviews finden zwischen dem 26. und dem 28. August per Videokonferenz statt. Detaillierte Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Die Einreichung der Partituren und der audio(visuellen) Links sowie das Gespräch stellen keine Garantie für den Erhalt eines Studienstipendiums dar.

Die Jury bestimmt die Höhe des Studienstipendiums.

Die Entscheidungen der Fachkommission und der Jury sind endgültig und werden dem/der Kandidaten·in ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

Der/die Kandidat·in muss zum Zeitpunkt der Auszahlung des Studienstipendiums an einer Musikhochschule immatrikuliert sein.

Concours Nicati

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