Anträge auf Projektunterstützung

Die Fondation Nicati – de Luze trägt zum Bekanntheitsgrad von Schweizer Komponist·inn·en durch neue Werke und deren Verbreitung bei. Sie ermutigt Interpret·inn·en, zeitgenössische Musik zu spielen, vor allem schweizerische.

Ein besonderes Augenmerk legt die Stiftung auf die Qualität und die Kreativität der eingereichten Projekte sowie die Offenheit für neue Ausdrucksformen im musikalischen Bereich.

Kriterien und Bedingungen

VORSICHT: NEUE FRISTE !

Die Stiftung unterstützt spezifische Projekte von Musiker·inne·n, Ensembles und Orchestern, sowie von Organisatoren von Konzerten, Festivals und anderen Veranstaltungen.

Die Projekte können Folgendes zum Gegenstand haben:

  • Werkaufträge, in erster Linie schweizerische;
  • das Schaffen und Verbreiten von zeitgenössischer Musik, vorrangig schweizerischer.

Eine Unterstützung an Ton- und Bildträgerproduktionen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Betriebskosten werden nicht unterstützt.

Es finden 4 Vergabesitzungen pro Jahr statt.

Fristen : 15. Januar, 15. Mai, 15. September und 15. November

Realisierungsbeginn des Projekts (außer Festivals):

  • Frühestens 3 Monate nach Ablauf der von der Stiftung festgelegten Eingabefrist.

Realisierungsbeginn des Projekts – Förderanträge von Festivals:

  • Frühestens 6 Monate nach Ablauf der von der Stiftung festgelegten Eingabefrist.

Es werden nur Anträge mit einem oder mehrere bestätigten Aufführungstermin/en berücksichtigt.

Es werden ausschliesslich die auf der Webseite der Stiftung eingereichten Anträge bearbeitet.

Die Entscheidungen der Stiftung und der Fachkommission sind endgültig und werden ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

 

Concours Nicati

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