Anträge auf Projektunterstützung

Achtung: Ab dem 1. Januar 2027 stellt die Fondation Nicati – de Luze die Vergabe von Direktzuschüssen ein, um ihre Aktivitäten besser zu bündeln. Concours Nicati, der Wettbewerb der Fondation Nicati-de Luze, wird weiterhin alle drei Jahre stattfinden, und die Partnerschaften werden fortgesetzt, um die Solidität und die nachhaltige Wirkung ihres Auftrags zur Förderung von Musiker:innen und Komponist:innen aus der Schweiz oder mit Wohnsitz in der Schweiz zu gewährleisten.

Im Jahr 2026 : Welche Förderung für wen?

Die Stiftung fördert spezifische Projekte von Berufsmusiker:innen, Ensembles und Orchestern sowie von Konzert-und Festivalveranstalter:innen.

Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Schweizer Komponist:innen und Interpret:innen sowie an Konzertgesellschaften und Festivals mit Sitz in der Schweiz durch:

  1. Schweizer Werkauftrag.
  2. Uraufführung neuer Schweizer Werke.
  3. Verbreitung zeitgenössischer Schweizer Werke (Komponist:innen, die frühestens 1940 geboren wurden).

Kriterien und Bedingungen für die Einreichung eines Antrags auf Projektförderung

  • Schweizer Berufsmusiker.innen (Komponist.innen, Interpret.innen), Ensembles und Orchester.
    • Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
      • Werkauftrag.
      • Uraufführung neuer Schweizerische Werke.
      • Verbreitung Schweizerische Werke.
  • Konzertgesellschaften mit Sitz in der Schweiz
    Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
      • Werkauftrag
      • Uraufführung neuer Schweizerischer Werke.
      • Verbreitung Schweizerischer Werke.
  • Konzertvereine, Ensembles und Orchester mit Sitz im Ausland
    • Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
      • Nur Werkaufträge (nur ein Auftrag pro Antrag) bei einem.er Schweizer Komponist.in.
  • Festivals mit Sitz in der Schweiz und im Ausland.
    • Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
      • Nur Werkaufträge (nur ein Auftrag pro Antrag) bei einem.er Schweizer Komponist.in.

Allgemeines

  • Nur vollständig ausgefüllte und auf der Internetplattform der Stiftung eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
  • Bei Einreichung des Antrags werden nur Anträge berücksichtig, die mindestens einen bestätigten Aufführungstermin enthalten.
  • Tourneen und Saisons von Schweizer Ensembles in der Schweiz und im Ausland: Bei Einreichung des Antrags müssen mindestens drei Aufführungen an etablierten Orten oder in Eigenproduktion bestätig werden.
  • Wenn ein früheres unterstütztes Projekt abgeschlossen ist, muss es vor der Einreichung eines neuen Antrags abgeschlossen sein.
  • Die Stiftung tritt nicht auf Anträge ein, deren Betrag Frs. 10’000.- überschreitet.
  • Die Entscheidungen der Stiftung und der Stiftungsvergabekommission sind definitiv und werden ohne Begründung kommuniziert.

Sitzungen und Fristen

Es finden zwei Vergabesitzungen pro Jahr statt.

  • Einreichung der Anträge:
    • 15. Januar bis 15. Mai
    • 16. Mai bis 15. September
  • Frist für die Einreichung der Anträge:
    • 15. Mai
    • 15. September
  • Frist für die Projektdurchführung für alle Kategorien:
    Frühestens vier Monate nach der Einreichungsfrist

    • 15. September für das Einreichungsdatum 15. Mai
    • 15. Januar für das Einreichungsdatum 15. September
  • Frist für die Antwort der Stiftung:
    • Bis zu zwei Monate nach der Einreichungsfrist

Die Stiftung unterstützt nicht

  • Stipendien oder Stipendien für den Kauf eines Instruments.
  • Produktion oder Herstellung von Ton-, Bild- und digitalen Medien, auch mit öffentlicher „Vernissage“ oder „Release“ Tour.
  • Produktion oder Herstellung von Veröffentlichungen (Monografie, Partitur, Artikel usw.) auch mit öffentlicher Ausgabe.
  • Betriebskosten.
  • Residenzen mit oder ohne öffentliche Aufführung.
  • Pädagogische Programme.
  • „Masterclasses“ / „worshops“.
  • Kulturelle Mediation.
  • Programme, die sich an Kinder richten.
  • Wettbewerbe für junge Interpreten.innen und/oder Komponisten.innen außerhalb der Partnerschaften der Stiftung.

 

Concours Nicati

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