Anträge auf Projektunterstützung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2027 stellt die Fondation Nicati – de Luze die Vergabe von Direktzuschüssen ein, um ihre Aktivitäten besser zu bündeln. Concours Nicati, der Wettbewerb der Fondation Nicati-de Luze, wird weiterhin alle drei Jahre stattfinden, und die Partnerschaften werden fortgesetzt, um die Solidität und die nachhaltige Wirkung ihres Auftrags zur Förderung von Musiker:innen und Komponist:innen aus der Schweiz oder mit Wohnsitz in der Schweiz zu gewährleisten.
Im Jahr 2026 : Welche Förderung für wen?
Die Stiftung fördert spezifische Projekte von Berufsmusiker:innen, Ensembles und Orchestern sowie von Konzert-und Festivalveranstalter:innen.
Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Schweizer Komponist:innen und Interpret:innen sowie an Konzertgesellschaften und Festivals mit Sitz in der Schweiz durch:
- Schweizer Werkauftrag.
- Uraufführung neuer Schweizer Werke.
- Verbreitung zeitgenössischer Schweizer Werke (Komponist:innen, die frühestens 1940 geboren wurden).
Kriterien und Bedingungen für die Einreichung eines Antrags auf Projektförderung
- Schweizer Berufsmusiker.innen (Komponist.innen, Interpret.innen), Ensembles und Orchester.
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
- Werkauftrag.
- Uraufführung neuer Schweizerische Werke.
- Verbreitung Schweizerische Werke.
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
- Konzertgesellschaften mit Sitz in der Schweiz
Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
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- Werkauftrag
- Uraufführung neuer Schweizerischer Werke.
- Verbreitung Schweizerischer Werke.
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- Konzertvereine, Ensembles und Orchester mit Sitz im Ausland
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
- Nur Werkaufträge (nur ein Auftrag pro Antrag) bei einem.er Schweizer Komponist.in.
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
- Festivals mit Sitz in der Schweiz und im Ausland.
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
- Nur Werkaufträge (nur ein Auftrag pro Antrag) bei einem.er Schweizer Komponist.in.
- Nur ein Antrag alle zwei Jahre.
Allgemeines
- Nur vollständig ausgefüllte und auf der Internetplattform der Stiftung eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
- Bei Einreichung des Antrags werden nur Anträge berücksichtig, die mindestens einen bestätigten Aufführungstermin enthalten.
- Tourneen und Saisons von Schweizer Ensembles in der Schweiz und im Ausland: Bei Einreichung des Antrags müssen mindestens drei Aufführungen an etablierten Orten oder in Eigenproduktion bestätig werden.
- Wenn ein früheres unterstütztes Projekt abgeschlossen ist, muss es vor der Einreichung eines neuen Antrags abgeschlossen sein.
- Die Stiftung tritt nicht auf Anträge ein, deren Betrag Frs. 10’000.- überschreitet.
- Die Entscheidungen der Stiftung und der Stiftungsvergabekommission sind definitiv und werden ohne Begründung kommuniziert.
Sitzungen und Fristen
Es finden zwei Vergabesitzungen pro Jahr statt.
- Einreichung der Anträge:
- 15. Januar bis 15. Mai
- 16. Mai bis 15. September
- Frist für die Einreichung der Anträge:
- 15. Mai
- 15. September
- Frist für die Projektdurchführung für alle Kategorien:
Frühestens vier Monate nach der Einreichungsfrist- 15. September für das Einreichungsdatum 15. Mai
- 15. Januar für das Einreichungsdatum 15. September
- Frist für die Antwort der Stiftung:
- Bis zu zwei Monate nach der Einreichungsfrist
Die Stiftung unterstützt nicht
- Stipendien oder Stipendien für den Kauf eines Instruments.
- Produktion oder Herstellung von Ton-, Bild- und digitalen Medien, auch mit öffentlicher „Vernissage“ oder „Release“ Tour.
- Produktion oder Herstellung von Veröffentlichungen (Monografie, Partitur, Artikel usw.) auch mit öffentlicher Ausgabe.
- Betriebskosten.
- Residenzen mit oder ohne öffentliche Aufführung.
- Pädagogische Programme.
- „Masterclasses“ / „worshops“.
- Kulturelle Mediation.
- Programme, die sich an Kinder richten.
- Wettbewerbe für junge Interpreten.innen und/oder Komponisten.innen außerhalb der Partnerschaften der Stiftung.